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Thema: Verhaltensregeln in der Begegnungsstätte Do 31 Jul 2008 - 13:23
Kurfürst v. Gröningen schrieb:
An dieser Stelle seit aber nochmal erwähnt, auch als Information für die neueren Spieler, dass jeder in dieser Stätte selber für verursachten Schaden, Verletzungen, ... haftet, da wir nicht über einen Verein oder ähnliches abgesichert sind.
Genauso sollte immer darauf geachtet werden, dass verwertete Getränke immer mit dem passenden Geld, Liste, Umschlag, etc. bezahlt und abgegeben werden.
Bei verlassen der Spielstätte nach 21 Uhr mußt auch darauf geachtet werden, dass alle Fenster geschlossen sind und nur die Türe zur B27 hin nicht mehr von außen geöffnet werden kann. Bitte Schnapper entsprechend einstellen, dass die Türe nur von innen zu öffnen ist. Bei der Türe zum Hinterhof muß nichts mehr gemacht werden, da sie dauerhaft wohl mit einer Art "Timer" versehen ist, die das automatisch regelt.
Soll keine besserwisserei oder ähnliches sein, aber nicht das mal etwas passiert und keiner bescheid wußte, falls ich nicht da bin.
Wichtig
Am 27.01. sind wir darauf hingewiesen worden, dass die hinter Tür nicht immer von allein ins Schloss fällt, und man daher besonders darauf achten soll. Leider ist dies am 03.02 nicht geschehen und die Tür war am nächsten Morgen offen. Also in Zukunft einfach warten bis die Tür zu ist und dann nochmal kurz rütteln.